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Bernhard Mosler
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Jede Regierungsweise, bei der einige wenige Personen im Auftrag oder geduldet von Millionen Menschen einen Staat anführen, trägt ein Potenzial der Unterwerfbarkeit von Rechtsprechung unter den Willen exekutiv durchsetzungsmächtiger Kreise in sich.
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Je mehr in einem Staat zentral Regierende mit ihren Handlungen einen Teil der Bevölkerung besonders begünstigen und Anliegen der übrigen Staatszugehörigen ignorieren oder bekämpfen, tendenziell umso eher neigen die zentral Regierenden auch dazu, der Justiz vorschreiben zu wollen, in ihren Urteilen mit besonderen Personen und Gruppen milder oder gefälliger als mit anderen Kreisen der Bevölkerung umzugehen.
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Spräche etwas dafür, dass die Unabhängigkeit rechtsprechender Gewalt
in Umfängen, wie symmetrischer regiert würde,
eher zu gewährleisten wäre?
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1.
Bei symmetrischerem Regieren wären die Möglichkeiten für Staatszugehörige begrenzter, an zentraler Stelle im Staat Macht zu erlangen. Je mehr Menschen symmetrischer mitregierten, je weiter sich symmetrischeres Regieren territoriale Grenzen überschreitend verbreitete, tendenziell umso gleichmäßiger brächten sich Menschen im Sinne ihrer besonderen Anliegen in das ein, was sonst die Zentralregierungen ihrer Staaten tun. Tendenziell umso höher wären die Hürden, die zentrales Regieren in einem Staat überspringen müsste, um eine bestimmte Klientel zu begünstigen, andere Kreise nach deren eigenen Beurteilungen des Geschehenden zu benachteiligen. Die Gefahr, dass auf solchem Wege die Justiz Partikularinteressen nachgebend unter Druck geriete, mit mehrerlei Maß zu urteilen, wäre entsprechend kleiner.
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2.
Das digitale Informationsnetz zweiter Struktur erleichterte es seinen Nutzern, übereinstimmende Merkmale aller aktuell auf der Erde existierenden Menschen oder einer enger definierten Gruppe wie zum Beispiel aller Zugehörigen eines bestimmten Staates zu ermitteln.
Diejenigen, die über einen Zugang zu dem Informationsnetz verfügten, dieses für Recherchen nutzten und in Anliegen einer definierten Gruppe auch ihre eigenen fänden, neigten dazu, sich symmetrischer mitregierend gleichgerichtet allein oder bewusst koordiniert für diese Anliegen einzusetzen.
Je deutlicher diese alle Menschen beträfen, für die eine bestimmte Justizbehörde zuständig ist und je mehr diese Anliegen den Einzelnen bedeuteten, tendenziell unso eher achteten sie darauf, dass die zuständige Justiz ihre Urteile im Einklang mit diesen Anliegen fällt, dass weder die Exekutive noch irgendeine Macht sonst die Justiz dazu drängt, die Erfüllung dieser Anliegen zu beeinträchtigen.
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Je komplexer Daseinsbedingungen von Menschen territoriale Grenzen überschreitend sind, je mehr Menschen innerhalb eines begrenzten Territoriums und darüber hinaus darauf achten, inwieweit Urteile der für sie zuständigen Gerichte mit persönlichen Anliegen vereinbar sind, tendenziell umso eher sieht eine Mehrheit per saldo persönliche Vorteile in der Unabhängigkeit von Justiz. Denn tendenziell umso größer ist die Zahl derer, die zu selten zu einer von Justiz bevorzugten Gruppe dazugehören.
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Formulierung von Gerichtsurteilen …