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… mit Recherchen im digitalen Informationsnetz zweiter Struktur
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Bernhard Mosler
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Je komplexer Gegebenheiten sind, tendenziell umso schwieriger kann es für Richter sein, das Zustandekommen von bestimmtem zu Beurteilendem wie auch hinreichend umfassend im Sinne bestimmter Anliegen die möglichen Konsequenzen eines Urteils zu überblicken.
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Bei Verfügung über das digitale Informationsnetz zweiter Struktur könnten Richter in bestimmter Sache leichter umfänglicher die Formulierung eines Urteils auf ihre Vereinbarkeit mit bestimmten Anliegen hin prüfen.
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Jedem anzuwendenden Gesetz könnte eine Liste mit besonderen Anliegen beigefügt werden. Ginge es um bereits geltende Gesetze, könnte man sich beim Erstellen der Listen teilweise an vorhandenen Kommentaren und Gerichtsurteilen orientieren. Jedem Richter könnte auferlegt werden, für jedes Anliegen eines Gesetzes, auf das er sein Urteil stützen möchte, im Netz zweiter Struktur zu recherchieren, ob damit die Formulierung eines Urteilsentwurfs A bezogen auf die Beschreibung des zu Beurteilenden vereinbar ist.
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Gegebenenfalls würde ein Richter im Netz zweiter Struktur den zur Auswahl stehenden Urteilsentwurf A nach und nach Anliegen der Liste des Gesetzes, auf das er sich beruft, gegenüberstellen und nach übereinstimmenden Merkmalen des möglichen Urteils A mit diesen Anliegen fragen. Dabei würde sich herausstellen, ob das Urteil A für ein besonderes gesetzgeberisches Anliegen irrelevant wäre, sich diesbezüglich eher förderlich oder nachteilig auswirken würde. Erschiene das Urteil im Hinblick auf dieses und gegebenenfalls weitere gesetzgeberische Anliegen unbefriedigend, könnte ein Richter die Prüfung mit einem anders formulierten Urteilsentwurf B wiederholen. Ergäbe sich, dass dieser Urteilsentwurf im Sinne bestimmter gesetzgeberischer Anliegen dem Urteilsentwurf A vorzuziehen wäre, entschiede sich der Richter vielleicht für den Urteilsentwurf B. Hätte der Richter weiterhin Zweifel, ob er sich für Urteilsentwurf A oder Urteilsentwurf B entscheiden soll, könnte er noch nach voraussichtlichen Verträglichkeiten anderslautender Urteilsentwürfe mit bestimmten Anliegen der Liste recherchieren.
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Lässt ein Urteil unbekannt weitreichende Fernwirkungen vermuten, könnte Richtern vorgeschrieben werden, im Netz zweiter Struktur zu recherchieren, welches Urteil im Sinne bestimmter weitreichenderer Anliegen anderen Formulierungen vorzuziehen ist.
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Um je mehr es in einem Gerichtsverfahren ginge, umso mehr Aufwand mit solchem Prüfen könnte erforderlich oder angemessen sein, um ein Urteil zu finden, das möglichst vielen davon betroffenen Anliegen genügte.
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Unveräußerliche individuelle Menschenrechte