publikationen von Bernhard Mosler

diskurs & Progress

Im-Recht- und Im-Unrecht-Sein

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Bernhard Mosler

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Je komplexer Daseinsbedingungen von Menschen sind,  tendenziell umso weniger überblickt der Einzelne,  beschränkt auf den Zugang zu digitalen Informationsnetzen der ersten Struktur,  was für Neben- und Fernwirkungen er mit bestimmtem Verhalten auslöst.  Tendenziell umso weniger sieht er ein,  für Folgen eigenen Verhaltens selbst mitverantwortlich zu sein.  Tendenziell umso schwerer fällt es ihm,  zwischen persönlichem Im-Recht- und Im-Unrecht-Sein zu unterscheiden.  Tendenziell umso schwerer begreift der Einzelne geltendes Recht,  an das sich eine definierte Gruppe halten soll,  als unterstützenswert im Sinne seiner persönlichen Anliegen.  Tendenziell umso eher verbreitet sich die Meinung,  juridische Gesetze seien nicht mehr als ein Mittel zentralregierender Personen,  Partikularinteressen zu dienen.  Tendenziell umso eher meinen zentralregierende Personen,  genau das für sich beanspruchen zu dürfen.

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Wer hingegen über einen Zugang zum digitalen Informationsnetz zweiter Struktur verfügte,  könnte tendenziell leichter herausfinden,  ob und inwieweit ein bestimmtes Gesetz,  eine besondere Rechtsprechung mit seinen persönlichen Anliegen vereinbar ist.  Er würde eher leichter ermitteln und gegebenenfalls akzeptieren,  für besondere Folgen seines Verhaltens mitverantwortlich zu sein.  Es fiele ihm tendenziell leichter,  zwischen persönlichem Im-Recht-Sein und Im-Unrecht-Sein zu unterscheiden.  Er würde eher aufmerksamer darauf achten,  dass die zentralregierenden Personen der Judikative ihre Unabhängigkeit lassen,  weil er eher um die Gefahr wüsste,  sonst selbst nicht vor gerichtlicher Willkür geschützt zu sein.

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Unabhängigkeit der Justiz