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Bernhard Mosler
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Bestehende Gesetze blieben gültig
Bei Einführung symmetrischeren Regierens würden die bis dahin im Staatsgebiet bestehenden juristischen Gesetze weiter gelten. Nach wie vor müsste jedes geltende Gesetz unveräußerlichen individuellen Menschenrechten genügen.
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Abgleich von Inhalten eines besonders umfänglichen Gesetzes im Netz zweiter Struktur
Der Zugang zum digitalen Informationsnetz zweiter Struktur erleichterte es, alle Inhalte eines jeden besonders umfänglichen Gesetzes miteinander abzugleichen, um Widersprüche zu erkennen und gegebenenfalls zu korrigieren.
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Abgleich verschiedener Gesetze im Netz zweiter Struktur
Ebenfalls eignete sich das Netz zweiter Struktur besser als Netze erster Struktur dafür, verschiedene Gesetze einander gegenüberzustellen, um Widersprüche zu identifizieren und daraufhin auszuräumen.
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Akzeptanz von Rechtsstaatlichkeit
Nach wie vor wichtig für die Akzeptanz von Rechtsstaatlichkeit in der Bevölkerung ist zum einen, dass sich die Justiz verlässlich an den geltenden Gesetzerahmen hält; zum anderen, dass Gerichtsurteile nicht allzu oft allzu sehr das Gerechtigkeitsempfinden allzu vieler Menschen verletzen.
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Akzeptanz eines besonderen Gesetzes
Mit den persönlichen Anliegen eines je größeren prozentualen Anteils der von einem besonderen Gesetz betroffenen Menschen das Gesetz vereinbar, je mehr von ihnen das Gesetz überwiegend förderlich ist, je mehr von ihnen dies im eigenen Kopf begreifen, tendenziell umso eher wird das Gesetz in seinem Geltungsbereich beachtet.
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Grad der Beachtung aller Gesetze in einem Rechtsgebiet
Mit einem je größeren Anteil der in den Grenzen eines Territoriums geltenden Gesetze die persönlichen Anliegen eines je größeren Anteils der davon betroffenen Menschen vereinbar sind, je mehr Gesetze darunter den Interessen dieser Menschen sogar förderlich sind, je mehr Betroffene die Zusammenhänge im eigenen Kopf begreifen, tendenziell umso seltener wird in dem Territorium gegen gesetztes Recht verstoßen. Tendenziell umso akzeptierter ist das Rechtssystem.
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Woran sich Autoren eines Gesetzes orientieren sollten
Wer als Autor eines Gesetzes, als Gesetzgeber, als Interpret mit Einfluss auf künftige Rechtsprechung eine hohe Akzeptanz geltenden Rechtes in der betroffenen Bevölkerung möchte, tut gut daran, sich darum zu bemühen, dass das Gesetz mit möglichst vielen persönlichen Anliegen betroffener Menschen vereinbar ist.
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Aber ein Gesetz wird verfasst im Hinblick auf die Zukunft einer größeren Zahl von Menschen in meist unzulänglich vorhersehbaren Situationen. Menschen können sich Besonderes wünschen und etwas erschaffen, wovon ein Gesetzgeber noch keine Ahnung hat. Je komplexer Gegebenheiten und Entwicklungen sind, je mehr Menschen unterschiedlicher Befindlichkeiten von einem Gesetz besonderen Inhaltes künftig betroffen sein können, als tendenziell umso schwieriger erweist es sich, die Vereinbarkeit des Gesetzes mit bestimmten individuellen Anliegen davon Betroffener zu prognostizieren. Entsprechend tendenziell umso ungewisser können insbesondere Prognosen über die Vereinbarkeit eines Gesetzes mit bestimmten individuellen Menschenrechten sein.
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Dem könnte mit häufigeren Prüfungen von Gesetzen auf ihre Vereinbarkeit mit besonderen Anliegen hin begegnet werden, was mit Recherchen im Netz zweiter Struktur eher einfacher würde. Darin könnten Autoren von Gesetzen, Gesetzgeber, Interpreten wie Richter und Kommentatoren gesetzten Rechtes leichter ermitteln, ob und gegebenenfalls inwieweit bei aktuell öffentlich verfügbarem digitalem Kenntnisstand ein Gesetz besonderen Inhaltes mit Anliegen davon betroffener Personen oder definierten Personengruppen vereinbar ist. Stellten sich dabei Unvereinbarkeiten heraus und als je schwerwiegender diese bewertet würden, tendenziell umso mehr Grund bestünde, nach Möglichkeiten zu suchen, durch Gesetzesänderung mehr Vereinbarkeit herzustellen.
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Laien könnten Vereinbarkeit eines Gesetzes mit persönlichen Anliegen prüfen
Auch wer als fachspezifischer Laie über das Netz zweiter Struktur verfügte, könnte darin auf Basis des aktuell digital verfügbaren Kenntnisstandes von seiner aktuellen persönlichen Befindlichkeit aus rückblickend oder vorausschauend recherchieren, ob und gegebenenfalls inwieweit ein besonderes Gesetz mit seinen individuellen Anliegen vereinbar, ob es für ihn eher belanglos, ihm eher förderlich oder abträglich ist.
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Übernationale Prüfung von Gesetzen auf Vereinbarkeit mit persönlichen Anliegen
Recht könnte durch Recherchen im Netz zweiter Struktur nicht nur national, sondern auch inter- und übernational tendenziell leichter und umfänglicher auf seine Vereinbarkeit mit Anliegen davon betroffener Menschen hin geprüft werden. Menschen, die über Landesgrenzen hinaus international und weltweit miteinander zu tun haben und dabei auf Rechtssicherheit angewiesen sind, könnten sich tendenziell eher aufeinander verlassen, wenn möglichst viele Beteiligte sich mit Recherchen im Netz zweiter Struktur mehr Klarheit im eigenen Kopf darüber verschafften, dass es in ihrem eigenen Interesse liegt, bestimmtes geltendes Recht zu beachten.
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Recherche nach Vor- und Nachteilen der gesetzlichen Regelung eines Sachverhalts
Ist ein besonderer Sachverhalt bisher nicht gesetzlich geregelt, dann würde man umso eher nach einem Gesetz dafür suchen, für je mehr Menschen mit ihren persönlichen Anliegen Recherchen im Netz zweiter Struktur zufolge die Gesetzlosigkeit voraussichtlich mehr Nachteile als Vorteile mit sich bringt.
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Praktikabilität von geltendem Recht …