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.Bernhard Mosler
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Je komplexer Gegebenheiten einer Lebenswelt vieler Menschen mit ihren spezifischen Bedingungen sind, tendenziell umso schwieriger ist es, diese Gegebenheiten soweit zu beschreiben, wie sie relevant für ein bestimmtes Anliegen des Gemeinwohls sind, zu dem sie alle beitragen oder zu dem sie sich wenigstens nicht gegenläufig verhalten sollen.
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Je komplexer Gegebenheiten sind, in denen viele Menschen die Wahl zwischen verschiedenen Verhaltensweisen im Hinblick auf ein besonderes Anliegen des Gemeinwohls haben, und je weniger zentral vorgegebene Regeln es diesbezüglich gibt, tendenziell umso eher können Menschen davon abweichen, dem Anliegen Folge zu leisten. Deswegen ist die Neigung zu umfangreicherer Regulierung von zentraler Stelle tendenziell umso ausgeprägter, je größer der Wille ist, das besondere Anliegen durchzusetzen. Doch je umfangreicher die Regeln werden, umso eher verlieren diejenigen, die sich an das Regelwerk halten sollen, den Überblick, was alles sie beachten müssen. Widersprechen sich einzelne Regeln, dann wissen womöglich selbst die Formulierer des Regelwerks nicht mehr, was alles darin steht.
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Bei Verfügbarkeit des digitalen Informationsnetzes zweiter Struktur könnten die einzelnen Staatszugehörigen tendenziell leichter herausfinden, welches Verhalten in besonderer Lage persönlichen Anliegen voraussichtlich am förderlichsten ist oder sein würde. Je mehr Staatszugehörige dies bei ihren Recherchen übereinstimmend ermittelten, tendenziell umso eher handelte es sich um ein Anliegen des Gemeinwohls. Jeder so Eingestellte würde von seiner individuellen Befindlichkeit aus zu ermitteln versuchen, was spezifisch er auf aktuell allgemein verfügbarem digitalem Kenntnisstand zu tun hat, um sein persönliches Anliegen zu erfüllen. Millionen, die von ihren spezifischen Befindlichkeiten aus das Gleiche tun, würden zusammen – ohne unbedingt voneinander zu wissen – ein gemeinsames Anliegen mit einer multiplen Umsicht zu erfüllen versuchen, die sich kaum in einem von einigen wenigen Personen formulierten Regelwerk ausdrücken könnte.
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Bräuchten die vielen Einzelnen in besonderer Hinsicht Koordination oder andere Dienste an zentraler Stelle, dann würden sie damit geeignet erscheinende Personen beauftragen. Vielleicht würde man auch Auflagen, Verbote und Belohnungen von zentraler Stelle befürworten. Aber der Umfang eines solchen, allen übergestülpten Regelwerkes wäre in jedem Fall überschaubarer und leichter anzuwenden.
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Wer die zweite Forschungsstruktur initiiert …