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… bedingen einander –
Was bedeutet dies für Eingriffe von zentraler Stelle in einen Wirtschaftsraum?
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Bernhard Mosler
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Diesbezüglich aufschlussreich könnte eine Betrachtung grundlegender Zusammenhänge unserer Welt sein:
Der Darstellung in Das Einzigartige weg vom Einen (2006) folgend ist zu unterscheiden zwischen Urgesetzen und von Körpern gemachten Naturgesetzen.
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Körper ist in der einfachsten verwendeten Definition etwas aus Energie Bestehendes und von anderem aus Energie Bestehendem Unterscheidbares.
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Urgesetze sind schon da, bevor irgendetwas aus Energie zu existieren beginnt.
Der Ursprung eines Urgesetzes entzieht sich menschlicher Erkenntnis. Von nichts im Kosmos lässt es sich beeinflussen. So ist ein Urgesetz Ausdruck vollständiger Determiniertheit.
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An je mehr Körpern und je öfter wiederholbar Forschende einen Ablauf mit immer wieder gleichen Kombinationen und Aufeinanderfolgen von Merkmalen erkennen, umso eher haben sie einen Beweis für eine Determiniertheit in unserer Welt erbracht.
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In Urgesetzen kommt unabänderliche Determiniertheit unserer Welt zum Ausdruck. Aber nicht jede Determiniertheit stellt ein Urgesetz dar. Determiniertheit zeigt sich auch in von Körpern gemachten Naturgesetzen.
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Ein von Körpern gemachtes Naturgesetz ist Ergebnis des Strebens von Körpern nach möglichst viel Ablauf beziehungsweise möglichst wenig Vorstellung. Ein solches Naturgesetz existiert so lange, wie es von keinen Körpern geändert wird. Das zu Beschreibende existiert solange immer wieder gleich unter dafür maßgeblichen und wiederholbaren Bedingungen. Forschende beschreiben das Ergebnis, wobei bei die Verhaltensweisen kleinerer Körper, die gemeinsam den gesetzmäßigen Ablauf darstellen, außer Betracht bleiben.
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Bedingung für von Körpern gemachte Naturgesetze ist, dass am Erscheinungsbild mitwirkende Körper ihr Verhalten selbst zwischen verschiedenen Optionen auswählen. Hätten sie diese Freiheit nicht, würden sie gemeinsam etwas weniger gesetzmäßig Erscheinendes darstellen. Von außen kann im voraus nicht sicher erkannt werden, wie sich die einzelnen beteiligten Körper verhalten.
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Jeder dieser Körper strebt von seiner einzigartigen Befindlichkeit aus nach möglichst viel Ablauf. Möglichst viel Ablauf bedeutet möglichst viel Beständigkeit in einem äußerlich ruhend wie auch in einem sich relativ zu anderen Körpern bewegend erscheinenden Körper. Alle Körper, die zur Darstellung des gesetzmäßigen Ablaufs beitragen, „glauben“ bloß, damit bei gegebener Lage den relativ meisten Ablauf für sich zu erreichen. Kein beteiligter Körper überblickt die ganze Gesetzmäßigkeit.
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Erreichen die einzelnen beteiligten Körper auf die Weisen, die zusammen die Gesetzmäßigkeit darstellen, nicht mehr den meisten Ablauf für sich, bringen sie entweder eine abweichende oder überhaupt keine gemeinsame Gesetzmäßigkeit mehr zustande.
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Die Körper, die das Erscheinungsbild eines Naturgesetzes ausmachen, haben zuvor jeweils bestimmtes Verhalten anderem Verhalten vorgezogen. Dafür haben sie sich insofern frei entschieden, wie sie aufgrund ihrer einzigartigen Befindlichkeit, die kein anderer Körper genauso erfährt, selbst eine Entscheidung getroffen haben. Kein fremder Körper wäre imstande, die einzigartige Lage des Körpers 1 so subjektiv zu beurteilen wie dieser selbst und diesen zu einem im Sinne des Strebens nach möglichst viel Ablauf so passgenauen Verhalten zu bewegen.
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Was bedeutet dies für Eingriffe von zentraler Stelle in einen Wirtschaftsraum?
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Die von zentraler Stelle eingreifenden Personen sind stets selbst Teil des Körpers Volkswirtschaft oder anders definierten Wirtschaftsraumes. Sie können niemals diesen ganzen Körper überblicken.
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Zwar bewirkt jeder Eingriff von zentraler Stelle in das Geflecht aus vielen Teilkörpern (Einzelpersonen und Gruppen, die sich in dem Wirtschaftsraum irgendwie verhalten) irgendetwas. Doch zentral Entscheidende können meist nur vermuten, mit einem besonderen Eingriff in das Geflecht an bestimmter Stelle relativ wahrscheinlich einen erklärten Zweck erfüllen zu können. Indem man von zentraler Stelle aus an dem Wirtschaftsraum Teilnehmende zu bestimmtem Verhalten zwingt, lassen sich die Aussichten im Sinne besonderer Intentionen tendenziell verbessern. Aber vieles andere Verhalten können die einzelnen von den Maßnahmen Betroffenen immer noch selbstbestimmen, ohne unbedingt auf von zentraler Stelle verfolgte Ziele Rücksicht nehmen zu müssen.
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Diesen Mangel in der Regulierung von zentraler Stelle weitestmöglich beheben könnte am ehesten eine aus dem Verhalten der vielen Einzelnen addiert resultierende Regulierung. Um diese Aufgabe erfüllen zu können, bräuchten sie Zugang zu umfänglicherer persönlicher Kompetenz im Umgang mit komplexen Gegebenheiten. Dies wäre mit dem Bereitstellen des digitalen Informationsnetzes zweiter Struktur zu bewerkstelligen.
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Gefahr zu zentralen Regierens …