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Bernhard Mosler
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Im symmetrischeren Regieren nähme die Bedeutung übernationalen Rechts tendenziell zu
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Symmetrischeres Regieren von Mitgliedern eines Staates endete nicht an dessen Grenzen. Deshalb näherten sich die Bedeutungen übernationalen Rechts und die Bedeutungen national geltenden Rechts bei symmetrischerem Regieren teilweise einander an. Über das digitale Informationsnetz zweiter Struktur zu Zwecken der Recherche verfügend, würden eher mehr Menschen in mehr persönlichen Befindlichkeiten erkennen, dass bestimmtes übernationales Recht ihren persönlichen Anliegen entspricht, woran sie sich auch eher gebunden fühlten. Dementsprechend träfe, wer übernationales Recht bricht, tendenziell auf weniger gleichgültige Hinnahme, eher nicht bloß auf konsequenzenlose Proteste.
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Entsprechend könnten Menschen im Netz zweiter Struktur von ihren jeweiligen individuellen Befindlichkeiten aus eher mit geringerem Aufwand Abweichungen zwischen besonderem internationalem Recht und persönlichen Anliegen sowie nach Optionen ermitteln, sich für eine Änderung des besonderen Rechts einzusetzen. Je mehr Menschen dies tun und sich entsprechend verhalten würden, eine tendenziell umso wirkmächtigere Ablehnung des Unerwünschten brächten sie zustande.
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Angenommen, ein Eroberungskrieg stellt einen Bruch übernationalen Rechts dar. Angenommen, diejenigen, die den Versuch einer Eroberung ausländischen Territoriums in Betracht ziehen, erkennen bei Recherchen im Netz zweiter Struktur, dass bei symmetrischerem Regieren die Konsequenzen, die ihnen auf ihre Aggression hin drohten, teurer als der Nutzen des territorialen Gewinns für sie werden könnten, dann ließen sie ihre Aggression eher sein, und zwar umso wahrscheinlicher, je größer der Schaden für die Aggressoren selbst werden könnte.
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http://www.kopfentscheid.de/wenn-voelkerrecht-heisse-kriege-verbietet/