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Bernhard Mosler
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„Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt …“.
Art. 2 Abs. 1 GG – Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
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Doch je komplexer Daseinsbedingungen sind, tendenziell umso schwerer kann im Einzelfall zu ermitteln sein, ob ein Mensch mit der besonderen Art, wie er seine Persönlichkeit entfaltet, die Rechte anderer verletzt. Diesbezüglich tendenziell umso bedeutsamer ist es, möglichst vielen Menschen mit dem digitalen Informationsnetz zweiter Struktur für Recherchen größere Kompetenz im Umgang mit komplexen Daseinsbedingungen zugänglich zu machen, damit sie bei Bedarf die Frage nach einer Verletzung von Rechten, soweit der digital verfügbare Kenntnisstand reicht, umfänglicher klären können.
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http://www.kopfentscheid.de/eigentum-verpflichtet/