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Bernhard Mosler
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Wer individuelle Menschenrechte will, muss auch symmetrischeres Regieren wollen
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Viele für Staatszugehörige in Gesetze gefasste Rechte und Pflichten wie auch völkerrechtlich verbindliche, für Individuen bedeutsame Verträge können geändert und außer Kraft gesetzt werden.
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In diesem Konnex individuelle Menschenrechte hervorzuheben macht nur soweit einen Sinn, wie sie allen Menschen eines definierten Territoriums oder weltweit als unveräußerlich gewährleistet werden oder zumindest eine Perspektive besteht, auf einer einigermaßen überblickbaren Wegstrecke dahin gelangen zu können.
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Individuelle Menschenrechte – im Elementarsten das Recht auf Leben und das Recht auf körperliche Unversehrtheit im von übermächtiger Natur zugelassenen Umfang – kann man leugnen oder anerkennen. Sollen individuelle Menschenrechte gelten, lässt sich dies unterschiedlich begründen. Daraus ergeben sich Umfänge und spezifizierte Inhalte gewährter individueller Menschenrechte.
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Angenommen, die meisten Menschen weltweit ziehen eine Besserung ihrer persönlichen ökonomischen Lage einer Verschlechterung vor. Angenommen, ihre Chancen dazu sind tendenziell günstiger, wenn ihre jeweilige Volkswirtschaft floriert, als wenn diese darniederliegt. Angenommen, die Aussichten für ihre Volkswirtschaft sind eher besser mit internationalem Handel und internationaler Arbeitsteilung als mit dem Verzicht darauf.
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Tragen dann in einer Volkswirtschaft für alle einzelnen Mitglieder geltende individuelle Menschenrechte tendenziell zu einer größeren geldwerten Leistung pro Kopf sowie zu einem prosperierenderen internationalen Wirtschaften bei, dann hat diese ökonomische Begründung individueller Menschenrechte für sich, dass sich darauf am ehesten die meisten Menschen verschiedener Kulturen und unterschiedlicher persönlicher Befindlichkeiten einigen können.
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Unter der Prämisse, dass individuelle Menschenrechte weltweit für möglichst viele gelten sollen, darf grundsätzlich niemandem diejenige Art des Regierens verwehrt werden, die individuelle Menschenrechte in einem definierten Umfang am verlässlichsten schützt, am wenigsten gefährdet. Wer seiner Sinne mächtig, an die digitale Welt angeschlossen, zur Erhöhung seiner persönlichen Kompetenz im Umgang mit komplexen Daseinsbedingungen über das Netz zweiter Struktur verfügte, würde umfänglicher zu begreifen in der Lage sein, wie er von seiner besonderen Befindlichkeit aus seine individuellen Menschenrechte zur Geltung bringen kann. Soweit er dies befolgte, wäre es für zentralregierende und weitere Personen eher schwieriger, seine individuellen Menschenrechte zu beeinträchtigen.
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Je mehr Menschen über das digitale Informationsnetz zweiter Struktur für Recherchen zur Vorbereitung von Entscheidungen für bestimmtes Verhalten verfügten, je häufiger und je umfassender sie ermittelten, welches Verhalten voraussichtlich auch hinsichtlich möglicher Neben- und Fernwirkungen ihren jeweiligen Anliegen am meisten entspräche, und je konsequenter sie dies verwirklichten, tendenziell umso symmetrischer würde im Staat und darüber hinaus regiert. Tendenziell umso deutlicher wären die individuellen Menschenrechte im Staat und weltweit geschützt.
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Gefährdet symmetrischeres Regieren den Menschen in seinen individuellen Menschenrechten weniger als irgendein Regieren sonst, dann hat jeder seiner Sinne mächtige Mensch ein Recht auf symmetrischeres Regieren. Dann hat jeder seiner Sinne mächtige Mensch ein Recht auf Zugang zum Informationsnetz zweiter Struktur als Voraussetzung für symmetrischeres Mitregieren. Dann darf ihm dies von keiner staatlichen Autorität oder von irgendwo sonst her verwehrt werden.
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Menschenrechte bewusster beanspruchen